Prüffristen

Regelmäßige Prüfungen von Aufzugsanlagen werden wiederkehrende Prüfungen genannt. Diese Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgeschrieben. Die BetrSichV hat Gesetzescharakter und ist deshalb für jeden Betreiber verbindlich einzuhalten.

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-
Schutzschalter
  • in stationären Anlagen
  • in nichtstationären Anlagen

6 Monate

arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
Art der Prüfung Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschluss-
leitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2%) erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:

Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,

in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

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