Regelmäßige Prüfungen von Aufzugsanlagen werden wiederkehrende Prüfungen genannt. Diese Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgeschrieben. Die BetrSichV hat Gesetzescharakter und ist deshalb für jeden Betreiber verbindlich einzuhalten.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen |
1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter
|
6 Monate
arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte |
Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschluss- Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2%) erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |