Ab Mitte 2016 muss für jeden Aufzug ein Notfallplan vorliegen. Der unter anderem folgende Punkte abdeckt: siehe Punkt *1
- Wartungsfirma
- Gefährdungsbeurteilung
- Aufzugwärter
- Wer ist für die Personenbefreiung zuständig
- Wie lange dauert es, bis die Personen befreit sind.
- Gebrauchsanleitung, wie eingeschlossene Personen mit welchen Maßnahmen zu befreien sind.
Dieser Notfallplan muss bis spätestens 31 Mai 2016 bei jeder Aufzuganlage vorliegen. *1Ausnahme: Aufzuganlegen die über einen Fernnotruf verfügen, hier ist der Notfallplan am Leitstand hinterlegt.
Nachdem die DSVGO greift, führen wir keine Anfertigung des Notfallplanes mehr durch.
Zum Hintergrund:
Es ist uns logistisch nicht möglich, von jeder genannten Person/Organisation/Eigentümer etc. Kostengünstig eine Einverständniserklärung einzuholen um diesen den Kunden anbieten zu können.