Ab Mitte 2016 muss für jeden Aufzug ein Notfallplan vorliegen. Der unter anderem folgende Punkte abdeckt: siehe Punkt *1

  • Wartungsfirma
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Aufzugwärter
  • Wer ist für die Personenbefreiung zuständig
  • Wie lange dauert es, bis die Personen befreit sind.
  • Gebrauchsanleitung, wie eingeschlossene Personen mit welchen Maßnahmen zu befreien sind.

Dieser Notfallplan muss bis spätestens 31 Mai 2016 bei jeder Aufzuganlage vorliegen. *1Ausnahme: Aufzuganlegen die über einen Fernnotruf verfügen, hier ist der Notfallplan am Leitstand hinterlegt.

Nachdem die DSVGO greift, führen wir keine Anfertigung des Notfallplanes mehr durch.

Zum Hintergrund:

Es ist uns logistisch nicht möglich, von jeder genannten Person/Organisation/Eigentümer etc. Kostengünstig eine Einverständniserklärung einzuholen um diesen den Kunden anbieten zu können.