Elektrische Sicherheit an Aufzügen

Die neue technische Regel für Betriebssicherheit fordert einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen eines Aufzuges.

Die zugelassenen Überwachungsstellen (z.b. TÜV-Nord) sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen verpflichtet das Vorliegen des Nachweises zu überprüfen, liegt dieser Nachweis nicht vor stellt dieses einen Mangel dar und verpflichtet den Betreiber zur Behebung. Als eingetragener Meisterbetrieb im Elektrotechnikerhandwerk sind wir berechtigt diese Prüfungen auszuführen und Prüfprotokolle anzufertigen. Diese Prüfung kann auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 erbracht werden.

Hierbei wird durch Sichtprüfung der elektrischen Anlage sowie durch Messung mit zugelassenen Messgeräten der Schleifenwiderstand; Isolationswiderstand und Schutzleiterverbindungen festgestellt ob die elektrische Anlage des Aufzuges sicher ist und die vorgeschriebenen Messwerte erreicht.

bgv-a3-Plakette 

 

Leltec Aufzug & Fördertechnik,

eingetragener Meisterbetrieb im Elektrotechnikerhandwerk des Kreis Wesel

 

Aufzugsservice Information

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