Prüfung nach DGUV A3

Elektrische Sicherheit an Aufzügen

Die neue technische Regel für Betriebssicherheit fordert einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen eines Aufzuges.

Die zugelassenen Überwachungsstellen sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen verpflichtet das Vorliegen des Nachweises zu überprüfen und diesen gegebenenfalls selbst anzufertigen.

Diese Prüfung kann auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 erbracht werden.

Hierbei wird durch Sichtprüfung der elektrischen Anlage sowie durch Messung mit zugelassenen Messgeräten der Schleifenwiderstand; Isolationswiderstand und Schutzleiterverbindungen festgestellt ob die elektrische Anlage des Aufzuges sicher ist und die vorgeschriebenen Messwerte erreicht werden.

 

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