Aufzug – Notfallplan
Ab Mitte 2016 muss für jeden Aufzug ein Notfallplan vorliegen. Der unter anderem folgende Punkte abdeckt:
- Wartungsfirma
- Gefährdungsbeurteilung
- Aufzugwärter
- Wer ist für die Personenbefreiung zuständig
- Wie lange dauert es, bis die Befreiung eingeleitet ist
- Gebrauchsanleitung, wie eingeschlossene Personen mit welchen Maßnahmen zu befreien sind.