Aufzug – Notfallplan

Ab Mitte 2016 muss für jeden Aufzug ein Notfallplan vorliegen. Der unter anderem folgende Punkte abdeckt:
  • Wartungsfirma
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Aufzugwärter
  • Wer ist für die Personenbefreiung zuständig
  • Wie lange dauert es, bis die Befreiung eingeleitet ist
  • Gebrauchsanleitung, wie eingeschlossene Personen mit welchen Maßnahmen zu befreien sind.
Dieser Notfallplan muss bis spätestens 31 Mai 2016 bei jeder Aufzuganlage vorliegen. Verfügt der Aufzug über einen Fernnotruf, so ist der Notfallplan über den Leitstand verfügbar und muss nicht vor Ort verfügbar oder einsehbar sein.

Service intern